Kernrollen in Holacracy (Verfassung v5.0 für modulare Einführung)

Chris Cowan

Holacracy Coach Leitfaden

Übersetzung: Dennis Wittrock, Xpreneurs; Originaltext von Chris Cowan: hier

Version 5.0 der Holacracy Verfassung gibt dir die Option, das Regelset Artikel für Artikel einzuführen. Dieser modulare Ansatz erlaubt Flexibilität bei der Einführung, doch macht es ein bißchen schwieriger, präzise Antworten auf Fragen zu geben wie, “Was macht ein Kreis-Lead in Holacracy v5.0?”, weil es davon abhängt, welche Artikel eine Organisation eingeführt hat.

Aufschlüsselung der Erwartungen und Befugnisse

In Verfassung Version 5.0 sind die Kernrolle Kreis-Lead, Prozessmoderator*in, Kreis-Sekretär*in und Kreis-Rep keine singulär definierten Rollen, d.h. die Erwartungen und Befugnisse, die sie definieren, sind nur über alle fünf Artikel verstreut, wobei verschiedene Elemente “online gehen”, sobald ihr [jeweiliger] Artikel eingeführt wird.

Die folgende Liste ist meine sorgfältig organisierte Antwort auf diese Frage für jede Kernrolle mit all den relevanten Ausnahmen und Anmerkungen, und mit wichtigen Auszügen aus der Verfassung (z.B. §3.2) um dir eine Anleitung dafür zu geben, wann welches Element zum Leben erwacht, bzw. “online geht”.

Kreis-Lead

Hinweis: Ein Kreis darf seiner Kreis-Lead Rolle Verantwortlichkeiten oder Domänen hinzufügen. Diese Zusätze gelten automatisch rekursiv für die Kreis-Lead Rolle jeder seiner Sub-Kreise. Ein Kreis darf Verantwortlichkeiten oder Domänen nicht nur zu seiner eigenen Kreis-Lead Rolle hinzufügen.

Ein Kreis darf jegliche Verantwortlichkeiten, Domänen, Befugnisse oder Funktionen seiner eigenen Kreis-Lead Rolle entfernen. Er kann dies tun, indem er sie entweder einer anderen Rolle im Kreis überträgt, oder indem er eine alternative Weise definiert, um diese auszudrücken. Dadurch wird das betreffende Element automatisch aus der Kreis-Lead Rolle des Kreises entfernt, solange die Delegation [oder Alternative] fortbesteht. (§1.4.5)

Sinn und Zweck: Hält den gesamten Sinn und Zweck des Kreises. Artikel 1 (§1.4)

Domäne*: Rollenzuweisung und Rollenfokus. Artikel 1 (§1.4)

*Hinweis: Streng genommen bezeichnet die Verfassung das nicht als eine Domäne, doch die Regeln von Abschnitt 1.4.1, “Rollenzuweisungen”, machen deutlich, dass die Kreis-Lead Rolle diese kontrolliert (es sei denn, sie sind an eine andere Rolle oder einen anderen Prozess delegiert worden), genau wie sie eine Domäne kontrollieren würde.

Verantwortlichkeit: Alle Verantwortlichkeiten des Kreises, es sei denn, sie werden von anderen Rollen oder Prozessen innerhalb des Kreises abgedeckt. Artikel 1 (§1.4)

Verantwortlichkeit: Wird automatisch als Rollen-Lead jeder unbesetzten Rolle innerhalb des Kreises betrachtet. Artikel 1 (§1.4.2)

Zusätzliche Befugnis*: Ein*e Kreis-Lead darf den relativen Wert potenzieller Anstrengungen des Kreises beurteilen, um Prioritätskonflikte über mehrere Rollen hinweg aufzulösen. Ein*e Kreis-Lead darf zudem eine “Strategie”für den Kreis definieren, oder mehrere Strategie, welche Heuristiken darstellen, die die Priorisierung im Kreis leiten. Artikel 1 (§1.4.3)

*Hinweis: Dies sind keine Verantwortlichkeiten (d.h. wiederkehrende Aktivitäten, die von der Rolle erwartet werden), sonder eher zusätzliche und optionale Befugnisse, welche die Rolle einsetzen kann aber nicht muss. Das ist ein Unterschied zu Verfassung v4.1 in welcher die “Lead Link”Rolle verantwortlich für diese Arbeit ist.

Zusätzliche Befugnis*: Wann immer Governance außerhalb des Kreises auf den Kreis selbst oder irgendeine Rolle darin verweist, darf ein*e Kreis-Lead diesen Verweis aktualisieren und stattdessen auf eine andere Rolle innerhalb des Kreises verweisen. Diese Klarstellung wird nicht als Änderung der Governance dieses Kreises betrachtet. Artikel 1 (§1.4.)

Zusätzliche Befugnisse:

Hinweis: diese zusätzlichen Befugnisse sind besonders relevant, falls Artikel 1 der einzige Artikel ist, der eingeführt worden ist. Bitte beachte auch, dass sobald jeder der folgenden Artikel ratifiziert wurde, die aufgelisteten Befugnisse von der Kreis-Lead Rolle entfernt werden würden.

  • Falls Artikel 2 nicht eingeführt wurde, dann darf die Kreis-Lead Rolle die Pflichten spezifizieren, die ein*e Partner*in hat, während er*sie innerhalb des Kreises arbeitet, es sei denn, es wurde durch eine übergeordnete Kreis-Lead Rolle oder durch die Ratifizierenden anders spezifiziert.
  • Falls Artikel 3 nicht eingeführt wurde, dann führt die Organisation ihre aktuellen Meeting Gewohnheiten fort, bis sie durch ein*e Kreis-Lead für den Kreis geändert wird, oder es durch eine übergeordnete Kreis-Lead Rolle oder durch die Ratifizierenden anders spezifiziert wird.
  • Falls Artikel 4 nicht eingeführt wurde, dann müssen die Rollen-Leads alle Handlungen und Entscheidungen mit jeglicher Führung oder Anleitung in Übereinstimmung bringen, es sei denn, es wurde durch eine übergeordnete Kreis-Lead Rolle oder durch die Ratifizierenden anders spezifiziert.
  • Falls Artikel 5 nicht eingeführt wurde, dann darf die Kreis-Lead Rolle die Governance innerhalb ihres Kreises jederzeit verändern oder anderen erlauben, es zu tun und jegliche Auslegungskonflikte der Governance ihres Kreises auflösen, es sei denn, es wurde durch eine übergeordnete Kreis-Lead Rolle oder durch die Ratifizierenden anders spezifiziert.


Prozessmoderator*in

Hinweis: Ein Kreis darf Verantwortlichkeiten oder Domänen zu seiner eigenen Prozessmoderator*in oder Kreis-Sekretär*in Rolle hinzufügen, sowie diese Zusätze anpassen oder entfernen. Kein Kreis darf den Sinn und Zweck dieser Rollen anpassen oder entfernen, noch irgendwelche Verantwortlichkeiten oder Domänen, die durch die Verfassung in diese Rollen gelegt §1.3.5)

Sinn und Zweck: Kreis-Governance und operative Praktiken im Einklang mit der Verfassung. Artikel 1 (§1.3.5)

Zusätzliche Befugnis: Alle, die ein Meeting oder einen Prozess für die Organisation moderieren, dürfen jegliche Beziehungsvereinbarungen in diesem Meeting oder Prozess ebenfalls geltend machen, solange sie nicht im Widerspruch zu dieser Verfassung stehen. Artikel 2 (§2.4)

Verantwortlichkeit: Die regulären Tactical Meetings des Kreises moderieren. Artikel 3 (§3.2)

Verantwortlichkeit: Den Governance Prozess des Kreises moderieren*. Artikel 5 (§5.1.2)

*Hinweis: Abschnitt 5.3 und 5.4 umfassen einige spezifischere Regeln, die für den*die Prozessmoderator*in während der Moderation des Governance-Prozesses gelten. Das beinhaltet die Regeln in Bezug auf die Testung von Einwänden (z.B. “Der*Die Prozessmoderator*in muss einen Einwand testen, falls ein Kreismitglied dies anfragt.”), und die Moderation des Integrativen Wahlprozesses, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Verantwortlichkeit: Nach Ablauf jeder Amtsdauer Neuwahlen für die gewählten Rollen des Kreises ansetzen. Artikel 5 (§5.3.5)

Verantwortlichkeit: Die Meetings und Aufzeichnungen eines Sub-Kreises prüfen und ein Prozessversagen erklären, falls ein solches entdeckt wird. Artikel 5 (§5.5)

Zusätzliche Befugnis: Befugnis, ein Prozessversagen zu erklären.

Hinweis: Zusätzlich zu den Befugnissen, die unten aufgelistet sind, erhält der*die Prozessmoderator*in einige temporäre Befugnisse und Verantwortlichkeiten zur Wiederherstellung des Prozesses, falls zuvor ein Prozessversagen erklärt worden ist. Diese werden in Abschnitt §5.5.2 im Detail geschildert.

  • Darf ein Prozessversagen in seinem*ihrem Kreis oder einem Sub-Kreis erklären, wenn ein Kreis ein Verhaltensmuster oder Ergebnis zeigt, das die Regeln der Verfassung verletzt. Artikel 5 (§5.5)
  • Darf ein Prozessversagen erklären, falls ein Governance Vorschlag nicht zu einer Lösung kommt, nachdem die Beteiligten angemessen Zeit und Mühe darauf verwendet haben, eine Lösung zu suchen. Artikel 5 (§5.5.1)

Kreis-Sekretär*in

Hinweis: Ein Kreis darf Verantwortlichkeiten oder Domänen zu seiner eigenen Prozessmoderator*in oder Kreis-Sekretär*in Rolle hinzufügen, sowie diese Zusätze anpassen oder entfernen. Kein Kreis darf den Sinn und Zweck dieser Rollen anpassen oder entfernen, noch irgendwelche Verantwortlichkeiten oder Domänen, die durch die Verfassung in diese Rollen gelegt §1.3.5)

Sinn und Zweck: Die verfassungsmäßig erforderlichen Aufzeichnungen und Meetings des Kreises stabilisieren. Artikel 1 (§1.3.5)

Verantwortlichkeit: Reguläre Tactical Meetings für den Kreis ansetzen. Artikel 3 

Verantwortlichkeit: Ergebnisse von Tactical Meetings erfassen und veröffentlichen (für jedes Meeting, das sie angesetzt haben). Artikel 3 (§3.2)

Verantwortlichkeit: Auf Anfrage Auslegungskonflikte der Verfassung, sowie alles unter ihrer Befugnis liegende, auflösen. Artikel 4 (§4.2.1)

Verantwortlichkeit: Über die Gültigkeit jeglicher Governance innerhalb des Kreises oder eines Subkreises davon urteilen, und dann jegliche ungültige Governance streichen, die diese Rolle als Verstoß gegen die Regeln der Verfassung erkannt hat; und im Anschluss allen Partner*innen, die Rollen in diesem Kreis ausüben, umgehend mitteilen, was sie gestrichen hat und warum. Artikel 4 (§4.2.2)

Domäne: Die Governance-Aufzeichnungen des Kreises. Artikel 5 (§5.1.2)

Verantwortlichkeit: Reguläre Governance Meetings ansetzen, sowie auf Anfrage eines Kreismitglieds, jegliche Spezial Governance Meetings. Artikel 5 (§5.4)

Verantwortlichkeit: Die Ergebnisses des Governance Prozesses des Kreises erfassen und veröffentlichen.* Artikel 5 (§5.1.2.)

*Hinweis: Abschnitt 5.4.5 enthält ein paar spezifischere Regeln, die während eines Governance-Meetings für die Rolle Kreis-Sekretär*in gelten, wie auf Anfrage der Rolle Prozessmoderator*in zu interpretieren, ob ein Vorschlag zulässig ist, oder während Verständnisfragen auf Bitte eines*einer Teilnehmenden einen Vorschlag laut vorzulesen. 

Zusätzliche Befugnis: Zulässige Kommunikationskanäle definieren, die benutzt werden dürfen, um die Governance Aufzeichnungen des Kreises zu verändern. Artikel 5 (§5.3)

Kreis-Rep

Hinweis: Die Wahl eines*einer Kreis-Rep wird nicht automatisch beim ersten Governance-Meeting des Kreises ausgelöst. Stattdessen darf jede*r jederzeit die Wahl oder Neuwahl fordern. Zusätzlich darf ein Kreis Domänen oder Verantwortlichkeiten zu seiner eigenen Kreis-Rep Rolle hinzufügen, sowie diese Ergänzungen anpassen oder entfernen. Kein Kreis darf den Sinn und Zweck der Rolle anpassen oder entfernen, noch irgendwelche Verantwortlichkeiten, die für diese Rolle im Rahmen dieser Verfassung definiert wurden. (§5.1.1)

Sinn und Zweck: Für die Verarbeitung im umfassenderen Kreis relevante Spannungen sind nach außen geleitet und gelöst. Artikel 5 (§5.1.1)

Verantwortlichkeit: Für die Verarbeitung im umfassenderen Kreis relevante Spannungen sind nach außen geleitet und gelöst. Artikel 5 (§5.1.1)

Verantwortlichkeit: Versuchen, Spannungen zu verstehen, die von Rollen-Leads innerhalb des Kreises mitgeteilt werden. Artikel 5 (§5.1.1)

Verantwortlichkeit: Spannungen identifizieren, die zur Verarbeitung in einem umfassenderen Kreis, der den Kreis beinhaltet, geeignet sind. Artikel 5 (§5.1.1)

Verantwortlichkeit: Spannungen in einem umfassenderen Kreis verarbeiten, um Einschränkungen des Kreises zu beseitigen. Artikel 5 (§5.1.1)

Zusätzliche Befugnis: Wird Kreismitglied jedes Kreises, der diesen Kreis beinhaltet, mit der Befugnis, seinen*ihren Kreis zu repräsentieren, genau wie ein Kreis-Lead. Artikel 5 (§5.1.1)

 


  Siehe auch folgenden weiterführenden Blog-Beiträge:
Reinventing Organizations: Warum Teal nicht funktioniert
Dennis Wittrock